wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.06.2016
2 K 4279/15 -

Antiker Stellschirm mit Einlagen aus Elfenbein darf nicht nach China ausgeführt werden

Besitzer ist zum Nachweis der Herkunft des Stellschirms durch geeignete Dokumente verpflichtet

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Eigentümers eines antiken Stellschirms mit Einlagen aus Elfenbein des indischen Elefanten auf Erteilung einer Wieder­ausfuhr­bescheinigung abgewiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte den aus einer alten süddeutschen Privatsammlung stammenden Stellschirm 1989 bei einem Auktionshaus für 1.500 DM ersteigert. Aktuell beläuft sich der Zuschlagspreis auf 45.000 Euro. Nunmehr will der Kläger den Stellschirm nach China verkaufen. Das beklagte Bundesamt für Naturschutz lehnte die nach EU-Recht erforderliche Wiederausfuhrbescheinigung ab. Zur Begründung führte es aus, dass der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass der Stellschirm rechtmäßig in die Europäische Union eingeführt worden sei oder sich bereits vor dem Inkrafttreten der artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Europäischen Union befunden habe. Der europäische Gesetzgeber habe für Antiquitäten keine Ausnahme von der Nachweispflicht über die rechtmäßige Einfuhr vorgesehen. Der indische Elefant habe aber bereits 1989 einem weltweiten kommerziellen Handelsverbot unterlegen.

Dokumente über Herkunft des Stellschirms nicht vorhanden

Der Kläger machte zur Begründung seiner Klage geltend, dass Dokumente über die Herkunft des Stellschirms nicht vorhanden seien. Es sei aber so gut wie ausgeschlossen, dass die Einfuhr nach Deutschland oder in das Gebiet der heutigen Europäischen Union nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erfolgt sei. Die Forderung des Bundesamtes habe zur Folge, dass für Antiquitäten nur in seltenen Fällen eine Wiederausfuhrbescheinigung erteilt werden könne. Dies sei mit dem grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht nicht vereinbar.

Erfordernis eines Nachweises über die Herkunft des Stellschirms nicht unverhältnismäßig

Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger die Pflicht habe, die Herkunft des Stellschirms durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Das Erfordernis dieses Nachweises sei auch nicht unverhältnismäßig und verletzte das Eigentumsrecht des Klägers nicht. Denn die Regelung solle das Überleben von Tierarten sichern, die von der Ausrottung bedroht seien. Dazu zähle auch der indische Elefant. Der Kläger habe seine Nachweispflicht nicht erfüllt. Seine diesbezüglichen Angaben seien nicht nachprüfbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Artenschutz | Elefant | Nachweis | Nachweispflicht | Tierschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22768 Dokument-Nr. 22768

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22768

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?