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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21.07.2014
- 3 L 615/14.NW -
Beschlagnahme künstlich hergestellter Elefantenstoßzähne rechtswidrig
Aus Harz hergestellte Nachbildungen von Elefantenstoßzähnen unterliegen nicht dem Artenschutz
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren die Beschlagnahme von zwei Elefantenstoßzähnen durch die Stadt Zweibrücken für rechtswidrig erklärt. Bei den Stoßzähnen handelt es sich nach Auffassung des Gerichts offensichtlich um künstliche, aus Harz hergestellte Nachbildungen, die entsprechend nicht dem Artenschutz unterliegen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die aus Zweibrücken stammende Antragstellerin im Jahre 1987 zwei Elefantenstoßzähne von einem Kunst- und Auktionshaus in Düsseldorf erworben. Weil sie die beiden Elefantenstoßzähne verkaufen wollte, beantragte sie Anfang Mai 2014 bei der Stadt Zweibrücken eine Vermarktungsgenehmigung für die Stoßzähne und legte den Kaufvertrag aus dem Jahre 1987 vor. Die Stadt Zweibrücken vertrat die Ansicht, der Kaufvertrag stelle keinen legalen Herkunftsnachweis dar und beschlagnahmte die beiden Elefantenstoßzähne unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dagegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein und suchte um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Sie hält die Verfügung für
Voraussetzungen zur Beschlagnahme der beiden Stoßzähne liegen nicht vor
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem Eilantrag statt. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Voraussetzungen zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 18572
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