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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 27.02.2020
- 2 L 2613/19 -
Bau eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses in Gebiet ohne Bebauungsplan zulässig
"Erdrückende Wirkung" des Bauvorhabens ist ausgeschlossen
Der Bau eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses in einem Gebiet ohne Bebauungsplan in Bergisch Gladbach im Stadtteil Bensberg-Frankenforst darf fortgesetzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit den Eilantrag eines Nachbarn ab.
Im zugrunde liegenden Fall sollte ein geplantes Haus nach den Plänen einer Projektentwicklungsgesellschaft als Bauherrin über fünf Wohneinheiten auf zwei Geschossen sowie eine Garage und Stellplätze verfügen. Für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke gibt es keinen
Nachbar wendet sich gegen Baugenehmigung
Ein
Vorgehen gegen Bauvorhaben nur bei nicht eingehaltenen gesetzlich vorgegebenen Abstandsflächen möglich
Das Verwaltungsgericht Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt. In Gebieten ohne
Geplantes Bauvorhaben hält Abstandsflächen ein
Dies sei hier entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht der Fall. Die Abstandsflächen würden eingehalten und eine "erdrückende Wirkung" des Bauvorhabens sei ausgeschlossen. Wenn die Stadt Bergisch Gladbach in bestimmten Gebieten das Maß der baulichen Nutzung auch im Interesse der Bewohner begrenzen wolle, müsse dies durch Aufstellung von Bebauungsplänen geregelt werden. Erfolge dies wie im konkreten Fall nicht, seien Nachbarn baurechtlich nur eingeschränkt geschützt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online (pm/kg)
- "Turmartiges" Wohnhaus auch in Gebiet mit vorwiegend traditioneller Bauweise baurechtlich zulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.10.2012
[Aktenzeichen: 5 K 483/12.TR]) - Nebeneinander von Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung innerhalb eines Wohnhauses zulässig
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.04.2017
[Aktenzeichen: 3 K 253/15, 3 K 58/16])
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Dokument-Nr. 28490
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