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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss
- 2 L 688/20 -
Umnutzung einer wegen Corona-Schutzmaßnahmen geschlossenen Gaststätte als Ladengeschäft ist genehmigungsbedürftig
Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller ist Inhaber einer genehmigten
Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung
Der Ansicht des Antragstellers ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Die vom Antragsteller angestrebte Änderung der Nutzung bedürfe einer baurechtlichen Genehmigung. Denn für die Nutzung einer baulichen Anlage als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/rb)
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Dokument-Nr. 28647
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