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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.11.2015
- 20 K 2624/14 -
Anordnung zum vollständigen Entkleiden für polizeiliche Durchsuchung rechtswidrig
In Gewahrsam Genommene müssen sich nicht generell für Durchsuchung entkleiden
Die polizeiliche Anordnung gegenüber einer in Gewahrsam genommenen Frau, sich zum Zweck der Durchsuchung vollständig zu entkleiden, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 wurde die Klägerin zusammen mit drei weiteren Personen von der
Klägerin hält vollständiges Entkleiden für eine Durchsuchung für unverhältnismäßig und rechtswidrig
Gegen die polizeilichen Maßnahmen hat die Klägerin Klage erhoben und zur Begründung geltend gemacht, dass die ihr gegenüber angeordneten und auch vollzogenen polizeilichen Maßnahmen
Ingewahrsamnahme ungerechtfertigt
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen gefolgt und hat der Klage überwiegend stattgegeben. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Stundenlanges Festhalten zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.03.2011
[Aktenzeichen: 1 BvR 47/05 1 und BvR 142/05]) - VG Trier: Gebührenerhebung für polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.01.2011
[Aktenzeichen: 1 K 840/10.TR])
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Dokument-Nr. 21989
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