die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschneidungsfeier“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.12.2015
- 20 K 5562/14 -
Verbot einer Beschneidungsfeier an Karfreitag rechtmäßig
Beschneidungsfest muss nicht zwingend aus religiösen Gründen gerade am Karfreitag gefeiert werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine von der Stadt Köln ausgesprochene Verfügung, nach der am Karfreitag keine Beschneidungsfeier stattfinden darf, als rechtmäßig erachtet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Betreiber des "Euro Saal" in Köln und vermietet diesen Saal auch für islamische Beschneidungsfeiern mit einer Vielzahl von Gästen. Derartige Feiern beinhalten unter anderem Lesungen aus dem Koran sowie Gesang, Tanz und ein Festmahl. Mit Ordnungsverfügung vom 8. September 2014 untersagte die Stadt Köln nach dem Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Durchführung derartiger und aller unterhaltenden Feiern am Karfreitag und an weiteren Feiertagen. In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Köln das Verbot für den Karfreitag vorläufig mit Beschluss vom 8. Januar 2015.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2015
- 4 B 135/15 -
Gastwirt darf Veranstaltungssaal nicht für Beschneidungsfeiern am Karfreitag zur Verfügung stellen
Beschneidungsfeiern nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes am Karfreitag grundsätzlich nicht zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat ein von der Stadt Köln gegen einen Gastwirt verhängtes Verbot, seinen Veranstaltungssaal in Köln für Beschneidungsfeiern am Karfreitag zur Verfügung zu stellen, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gastwirt (Antragsteller) hatte in den vergangenen zwei Jahren einen als Gaststätte konzessionierten Veranstaltungssaal am Karfreitag für Feiern anlässlich von nach islamischem Ritus durchgeführten Beschneidungen vermietet. Die Stadt Köln untersagte ihm die zukünftige Nutzung der Gaststätte zu solchen Anlässen am Karfreitag und an sonstigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.01.2015
- 20 L 1916/14 -
Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig
Verstoß gegen das Feiertagsgesetz
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss eine Verfügung der Stadt Köln insoweit bestätigt, als in dem Ehrenfelder Veranstaltungsraum "Eurosaal" am Karfreitag eine Beschneidungsfeier nicht stattfinden darf.
Der Antragsteller vermietet den "Eurosaal" in Köln, in dem Feiern für ein größeres Publikum veranstaltet werden können. Dazu gehören auch Beschneidungsfeierlichkeiten, die unter anderem Lesungen aus dem Koran, aber auch Gesang und Tanz sowie ein Festmahl beinhalten. Die Stadt hat diese Veranstaltung am Karfreitag untersagt. Das Verwaltungsgericht hat dies im Ergebnis aufgrund einer... Lesen Sie mehr