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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.08.2018
- 21 L 1543/18 -
Rinderhaltung aufgrund erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Recht untersagt
Gesundheitsfürsorge und -vorsorge nicht gewährleistet
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Untersagung zur Haltung von Rindern wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang nicht zu beanstanden ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rheinisch-Bergische Kreis zwei Tierhaltern mit Bescheid vom 11. Juni 2018 untersagt, weiter Rinderhaltung zu betreiben und sie verpflichtet, ihren Rinderbestand aufzulösen. Außerdem hatte er die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Zur Begründung hatte er auf wiederholte und erhebliche Verstöße gegen das
Tierhalter halten Untersagung für unverhältnismäßig
Hiergegen haben die Tierhalter Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, dass sich die Verhältnisse auf ihrem Hof erheblich verbessert hätten. Die getroffene Maßnahme sei deshalb unverhältnismäßig.
Verstoß gegen Tierschutzgesetz erfolgte über längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Tierhalter trotz mehrfachen Einschreitens der Behörde über einen längeren Zeitraum und in erheblichem Umfang gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Wegnahme von rund 80 Tieren wegen massiven tierschutzrechtlichen Verstößen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.06.2017
[Aktenzeichen: 6 K 556/17]) - Verbot zur Haltung und Betreuung von Schweinen bei nicht tierschutzgerechtem Umgang gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 15.12.2014
[Aktenzeichen: 1 B 1197/14 MD])
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Dokument-Nr. 26386
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