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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 01.07.2015
- 23 K 42/14 -
Gänsehaltung im reinen Wohngebiet nicht zulässig
Kleintierhaltung im Wohngebiet nur in Form von Hunden, Katzen und Kaninchen erlaubt
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein Ehepaar, die von ihnen gehaltenen zwei Gänse von ihrem Grundstück entfernen muss, da die Haltung von Gänsen in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls halten auf ihrem rund 1.000 m² großen Grundstück seit vielen Jahren immer wieder unterschiedliche
VG erklärt Untersagung der Haltung von Gänsen für rechtmäßig
Dieser Argumentation der Kläger folgte das Verwaltungsgericht Köln nicht, sondern entschied, dass die Ordnungsverfügung der Beklagten zur Entfernung der Gänse vom Grundstück rechtmäßig ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in einem reinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Haltung von Wollschweinen ohne Genehmigung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18.11.2013
[Aktenzeichen: 3 L 966/13.NW]) - Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.07.2012
[Aktenzeichen: 4 L 625/12.NW])
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Dokument-Nr. 21235
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