Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2009
- 27 L 1586/09 -
Ausstellung Körperwelten – "Schwebender Akt" bleibt verboten
Darstellung des Paares verletzt Totenwürde
Das Ganzkörperplastinat "Schwebender Akt" darf in der Ausstellung "Körperwelten – eine Herzenssache" in Köln auch weiterhin nicht gezeigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
In der seit Mitte September 2009 in Köln laufenden, von Gunther von Hagens gestalteten Ausstellung werden präparierte Körper Verstorbener gezeigt, die durch ein spezielles Verfahren (der "Plastination") auf Dauer der Verwesung entzogen sind. Das Ordnungsamt der Stadt Köln hatte die Ausstellung zwar grundsätzlich erlaubt, die Ausstellung eines Paares beim Geschlechtsverkehr, den "Schwebenden Akt", aber verboten, da diese Darstellung gegen die Totenwürde verstoße. Mit ihrem dagegen gerichteten Eilantrag hatte sich die "Gubener Plastinate GmbH" auf das Grundrecht der
Untere Altersgrenze für Besucher der Ausstellung auf 14 Jahre herabgesetzt
Erfolgreich blieb die Antragstellerin allerdings in einigen Nebenpunkten. So setzte das Gericht das Alter, ab dem Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener die übrige Ausstellung besuchen dürfen, auf 14 Jahre herab; das Ordnungsamt hatte eine Grenze von 16 Jahren vorgesehen. Außerdem wurde das weitergehende Verbot, Paare "in anderen sexuellen Posen" darzustellen, aufgehoben, weil diese Formulierung zu unbestimmt sei. Bereits am 30. Oktober 2009 hatte das Ordnungsamt seine Anordnung bei einem durch das Gericht anberaumten Ortstermin gelockert: Seitdem dürfen in einem besonderen Raum ein "Teilplastinat" sowie ein schematisches "Scheibenplastinat" gezeigt werden. Zu diesem abgetrennten Raum haben ohne Begleitung Erwachsener nur Jugendliche ab 16 Jahren Zutritt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2009
Quelle: ra-online, VG Köln
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8762
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8762
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.