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Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 12.03.2010
- 2 V 142/10 -
VG Bremen: Kein Verbot für "Körperwelten"-Ausstellung
Bremer Bürger scheitert mit Antrag auf Verbot der Ausstellung und Plakatwerbung
Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Antrag eines Bremer Bürgers abgelehnt, mit dem dieser bei der Stadtgemeinde Bremen erreichen wollte, dass die Ausstellung „Gunther von Hagens Körperwelten – eine Herzenssache“ untersagt sowie sämtliches Werbematerial hierfür entfernt wird.
Die strittige Ausstellung zeigt tote menschliche Körper und Körperteile, die durch Plastination auf Dauer konserviert und in einen thematischen Zusammenhang gestellt sind. Für die Ausstellung wird öffentlich durch
Antragssteller durch Ausstellung in keinen Rechten verletzt
Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Antragsteller ein Ausstellungsverbot nicht erreichen könne, weil die Ausstellung selbst ihn nicht in seinen Rechten verletzte. Er sei nicht gezwungen, sich die Ausstellungsobjekte anzusehen. Es sei Aufgabe der zuständigen Behörden, zu prüfen, ob von der Ausstellung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgingen und gegebenenfalls dagegen einzuschreiten. Einen Anspruch auf ein solches Einschreiten habe der Antragsteller nicht.
Werbung für Ausstellung verstößt nicht gegen durch das Grundgesetz geschützte Menschenwürde
Auch gegen die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2010
Quelle: ra-online, VG Bremen
- Ausstellung Körperwelten – "Schwebender Akt" bleibt verboten
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2009
[Aktenzeichen: 27 L 1586/09]) - Keine Live-Präparationen an Leichen in Körperwelten-Ausstellung
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2009
[Aktenzeichen: OVG 1 S 151.09])
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Dokument-Nr. 9406
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