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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2016
- 4 K 6700/15 -
Kein unbeschränktes Besuchsrecht für Ratsmitglieder in Flüchtlingsheimen
Privatsphäre der Flüchtlinge hat Vorrang vor Informationsrecht des Ratsmitgliedes
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Ratsmitglieder kein unbeschränktes Recht haben, Flüchtlingsunterkünfte zu besuchen.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der Kläger den Beklagten im Oktober 2015 auf, ihm mehrere Terminvorschläge für einen
Rat hat bei Unterbringung von Flüchtlingen nur wenig eigenverantwortlichen Entscheidungsspielraum
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass sich aus dem freien Mandat das Recht jedes Ratsmitgliedes ergebe, sich in unterschiedlicher Form über Angelegenheiten der Gemeinde zu informieren. Dies diene dem Zweck, seine Arbeit im Rat zu erleichtern. Die Reichweite des Informationsrechts korreliere aber mit dem Inhalt der konkret wahrzunehmenden Ratsaufgabe. Eine solche Aufgabe habe der Kläger weder aufgezeigt noch sei sie sonst erkennbar. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen habe der Rat nur wenig eigenverantwortlichen Entscheidungsspielraum. Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen liege nach dem Gesetz in der Hand der Bezirksregierungen. Sie erteilten in diesem Zusammenhang den Städten Weisungen.
VG gibt Privatsphäre von Flüchtlingen im vorliegenden Fall Vorrang
Im Übrigen habe die Privatsphäre der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 22886
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