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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.12.2010
- 5 K 7161/08 -
Fall El-Masri: Bundesregierung kann nicht gezwungen werden, sich um Auslieferung von CIA-Agenten zu bemühen
VG Köln weist Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 07. Dezember 2010 eine Klage des Deutsch-Libanesen Khaled El–Masri gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen
Der Kläger wollte die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet wissen, sich bei den Vereinigten Staaten von Amerika um die Inhaftierung und Auslieferung von mehreren CIA-Agenten zu bemühen. Diese hatten ihn im Jahr 2004 unter dem Vorwurf, ein Terrorist der Al-Qaida zu sein, unter anderem mit dem Flugzeug nach Afghanistan entführt, in einem "Geheimdienstgefängnis" festgehalten und möglicherweise misshandelt.
Gericht: Bundesregierung handelte rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Entschluss der Bundesregierung, trotz Vorliegens eines Haftbefehls eines deutschen Gerichts die USA nicht um Auslieferung der Agenten zu ersuchen, rechtmäßig war.
Bundesregierung hat weiten Ermessensspielraum
Der Bundesregierung stehe bei solchen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum zu. Nachdem die USA bereits im Vorfeld mitgeteilt hatten, dass man ein Auslieferungsersuchen wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheitsinteressen ablehnen werde, habe die Bundesregierung einen solchen Antrag nicht mehr stellen müssen. Denn sie habe berücksichtigen können, dass ein förmliches Auslieferungsersuchen offensichtlich aussichtslos sein würde.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln
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Dokument-Nr. 10712
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