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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.12.2015
- 7 K 14/15 -
Ehepaar hat keinen Anspruch auf Zugang zu Arzneimittel für gemeinschaftlichen Suizid
Erlaubnis zum Erwerb der tödlichen Substanz ergibt sich weder aus Grundrechten noch aus Europäischer Menschenrechtskonvention
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Ehepaares auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Ausführung des gemeinschaftlichen Suizids abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind 1937 und 1944 geboren. Im Jahr 2014 beantragten sie beim Bundesinstitut für
Gericht verneint Anspruch auf Zugang zu tödlicher Dosis
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden könne, wenn sie mit dem Zweck des Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, vereinbar sei. Dies sei bei einer Erlaubnis zum Erwerb der tödlichen Substanz nicht der Fall. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Kein uneingeschränktes Verbot zur Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.03.2012
[Aktenzeichen: VG 9 K 63.09]) - EGMR lässt Beschwerde eines Witwers wegen Verweigerung eines Medikaments zur Selbsttötung zu
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Beschluss vom 31.05.2011
[Aktenzeichen: Beschwerdenummer: 497/09])
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Dokument-Nr. 22011
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