Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.07.2014
- 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12, 7 K 4020/12, 7 K 5203/10 -
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden
Zulassung des Eigenanbaus ist in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen
Das Verwaltungsgericht Köln hat in fünf Verfahren, in denen die Kläger gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen, die Urteile verkündet. In drei der fünf Verfahren hat das Gericht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden; in den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren leiden alle unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an
Zugriff Dritter auf die in den Wohnungen angebauten Pflanzen und Produkte in drei Verfahren hinreichend sicher ausgeschlossen
Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein
Zugriff Unbefugter und mögliche alternative Behandlungsmethoden in weiteren Verfahren nicht ausgeschlossen
In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18529
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18529
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.