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Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 10.01.2013
- 5 K 981/11 -
Jobcenter muss Anwaltskanzlei Diensttelefonliste mit Durchwahlnummern der Sachbearbeiter zugänglich machen
Diensttelefonnummern unterliegen nicht dem persönlichen Datenschutz des einzelnen Behördenmitarbeiters
Das Jobcenter ist dazu verpflichtet, einer Anwaltskanzlei Zugang zur Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der mit Bürgerkontakt tätigen Mitarbeiter des Jobcenters zu gewähren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Leipzig.
Das
Innere Organisation des Jobcenters ist kein Kriterium für verweigerte Herausgabe der Durchwahlnummern
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hatte die Klage der Kanzlei vor dem Verwaltungsgericht Leipzig Erfolg. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Leipzig/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 193 ZD 2013, 193
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Dokument-Nr. 15011
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