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Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 22.12.2021
- 7 B 303/21 MD -
Ohne Nachweis der Geeignetheit für Kinder darf eine Schule nicht einen bestimmten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest von den Schülern verlangen
Keine generelle Befreiung vom Selbsttest
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte sich im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Frage der Anwendung eines Antigen-Schnelltests in einer Schule zu beschäftigen.
Die Antragsteller begehrten den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um der von ihnen besuchten
Schule darf nicht den Schnelltest : "NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest der Fa. Lepu Medical" verlangen
Der Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Das Gericht untersagte der
Keine generelle Befreiung vom Selbsttest
Soweit die Antragsteller mit ihrem Eilantrag sinngemäß eine generelle Befreiung von Selbsttests im Hinblick auf den Schulbesuch begehrt haben, hat die Kammer den Antrag abgelehnt. Dazu hat die Kammer ausgeführt, dass davon auszugehen sei, dass sich die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests, den die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31335
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