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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.05.2012
- 1 K 981/11.MZ -
Kein Kita-Platz – Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen
Kind hat ab vollendetem zweiten Lebensjahr gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, hat ein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Kann eine Stadt diesen Platz nicht zur Verfügung stellen, so dass eine Mutter gezwungen ist, das Kind in einer privaten Betreuungseinrichtung unterzubringen, muss die Stadt die Kosten hierfür erstatten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall konnte die Stadt Mainz einer Frau (Klägerin zu 1) für ihre Tochter (Klägerin zu 2) nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst sechs Monate später in der Lage, sodass die Frau ihr Kind in der Zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste.
Mutter des Kindes kann sich auf ihr Recht auf Beitragsfreiheit berufen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz verplfichteten die beklagte Stadt Mainz dazu, den Klägerinnen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Kostenausgleich für Kindergartenkosten bei Aufnahme von Kindern aus Nachbarorten
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.05.2010
[Aktenzeichen: 4 K 1651/09.GI]) - Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch begründen Mehrbedarf des Kindes
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: XII ZR 150/05])
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Dokument-Nr. 13634
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