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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 22.07.2016
- 3 L 648/16.MZ -
Windenergiebetreiber darf Gemeindewege benutzen und ausbauen
Inanspruchnahme der Wege für Realisierung des Projekts erforderlich und dringlich
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Unternehmen zur Errichtung einer Windenergieanlage - soweit erforderlich - die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen darf.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer
Inanspruchnahme der Wege erfolgt nur vorübergehend und lässt keine bleibenden oder unzumutbaren Folgen erwarten
Das Verwaltungsgericht Mainz gab dem Eilantrag statt. Der Antragsteller habe einen Anspruch auf die Benutzung der Wegeparzellen der Stadt Alzey zur Errichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 22966
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