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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 09.12.2022
- 3 L 675/22.MZ -
Metallbaubetrieb neben Wohngebäude
VG Mainz lehnt Eilantrag ab
Ein metallverarbeitender Betrieb darf in der Nähe von Wohngebäuden errichtet werden, ohne dass es bei der Prüfung eines Nachbarrechtsbehelfs darauf ankommt, ob der der Baugenehmigung des Betriebs zugrunde liegende Bebauungsplan wirksam ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragsteller sind Eigentümer eines mit einem
Kein Verstoß der Baugenehmigung gegen Vorschriften des Nachbarschutzes
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die
Betrieb wäre auch bei unterstellter Unwirksamkeit zulässig
Bei unterstellter Unwirksamkeit der Festsetzung des Mischgebiets sei - unter Einbeziehung der jenseits des Baugrundstücks befindlichen Schreinerei mit Lackierkabine - von einer Gemengelage in dem in Rede stehenden Bereich auszugehen. Als Teil dieser Gemengelage könnten die Antragsteller auch als Wohneigentümer nicht die Abwehr des Metallbaubetriebs seiner Art nach verlangen. Rücksichtslos gegenüber der Wohnnutzung sei der Betrieb ebenfalls nicht. Ausweislich des eingeholten schalltechnischen Gutachtens, das zum Bestandteil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32462
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