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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 23.02.2010
- 4 L 1443/09.MZ -
VG Mainz: Entziehung der Arbeitserlaubnis wegen falscher Angaben zur Person zulässig
Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit rechtfertig sofortigen Verlust der Zulassung
Einem geduldeten Ausländer falsche Angaben über seine Identität oder die Staatsangehörigkeit oder sonstige falsche Aussagen tätigt, darf die Arbeitserlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der ursprünglich aus
Ausländerbehörde beanstandet unterschiedliche Angaben des Antragsstellers
Die Ausländerbehörde stellte daraufhin fest, dass der Antragsteller im Laufe der Jahre unterschiedliche Angaben zu seinem Geburtsdatum, Geburtsort, letztem Wohnort sowie dem Namen seiner Ehefrau gemacht hatte. Außerdem hatte er einen chinesischen
Falschangaben sollen offensichtlich Rückführung nach China vereiteln
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz sahen es als erwiesen an, dass der Antragsteller
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2010
Quelle: ra-online, VG Mainz
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Dokument-Nr. 9261
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