Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.06.2021
- 4 L 472/21.MZ -
Anordnung eines Covid-19-Tests vor Abschiebung zulässig
Notwendige Schutzmaßnahme zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung von im Flugzeug Mitreisenden
Zur Durchführung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers auf dem Luftweg kann eine ärztliche Untersuchung zur Abnahme eines PCR-Tests angeordnet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der antragstellende ausreisepflichtige
Covid-19-Tests zur Feststellung der Reisefähigkeit zulässig und notwendig
Die Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur Durchführung eines Covid-19-Tests sei zur Feststellung der Reisefähigkeit des zur Ausreise verpflichteten Antragstellers rechtlich zulässig, insbesondere erforderlich. Der Begriff der Reisefähigkeit in dem aufenthaltsgesetzlichen Zusammenhang sei weit zu verstehen und umfasse auch die gesundheitlichen Voraussetzungen, um eine
Einreisebestimmung setzt hier negativen Covid-19-Test voraus
Hier sei eine Rückführung auf dem Luftweg beabsichtigt, so dass zur Minimierung einer Gefahr für Leib und Leben der im Flugzeug Mitreisenden eine vorherige Testung des Abzuschiebenden notwendig sei. Darüber hinaus setzten die Einreisebestimmungen von Aserbaidschan das Vorliegen eines negativen Covid-19-Tests voraus, der nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30480
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30480
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.