wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.10.2023
4 L 532/23.MZ -

ZDF muss in seinen Wahlsendungen zur Landtagswahl nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien berichten

Eilantrag der Tierschutzpartei erfolglos

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist (vorläufig) nicht verpflichtet, bei seiner Landtags­wahl­berichterstattung in dem linearen Fernsehprogramm am 8. und 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse auch der Parteien darzustellen, deren (voraussichtliches) Wahlergebnis unter drei Prozent liegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab.

Wie viele andere Medien auch, weist das ZDF in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens drei Prozent erzielen. Die antragstellende Partei beanspruchte im Eilverfahren ein Absenken dieser Schwelle auf ein Prozent und berief sich zur Begründung auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Meinungsbildungsprozess. Der Eilantrag blieb erfolglos.

"Plausibles redaktionelles Gesamtkonzept" rechtfertigt Ausschluss kleiner Parteien

Das Gericht hat offengelassen, ob und in welchem Umfang die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Nachwahl-Berichterstattung im Widerstreit mit der verfassungsrechtlich geschützten Chancengleichheit der Parteien stehe. Damit komme es auch nicht darauf an, ob der Darstellung eines erzielten Wahlergebnisses für die künftigen Wahlchancen einer Partei rechtliche Bedeutung zuzumessen sei. Die Nachwahl-Berichterstattung des ZDF werde jedenfalls von einem plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz auch der Tierschutzpartei Rechnung trage. Die darin enthaltene Drei-Prozent-Schwelle habe ihren Grund darin, dass die Ermittlung eines Prognosewertes im Ein-Prozent-Bereich mit den gängigen Methoden nicht annähernd fehlerfrei zu ermitteln sei. Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von drei Prozent möglich. Die bei einer Wahl angetretenen Parteien würden jedoch dadurch angemessen dargestellt, dass das vom jeweiligen Landeswahlleiter übermittelte amtliche Endergebnis im Internet - dem Nachrichtenportal ZDFheute - veröffentlicht werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Rundfunkrecht | Wahlrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berichterstattung | Landtagswahl | Parteien | Wahlergebnis | Wahlsendung | ZDF

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33330 Dokument-Nr. 33330

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?