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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.07.2013
- 6 L 744/13.MZ -
Hausverbot für Schülervater nach Tätlichkeit gegenüber Schulleiter gerechtfertigt
Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch Verhalten des Vaters beeinträchtigt
Wird ein Schülervater gegenüber dem Schulleiter handgreiflich, sodass der Schulfrieden und der Unterrichtsbetrieb gestört und die Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt wird, ist die Schule berechtigt, gegenüber dem Vater ein Hausverbot zu verhängen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine weiterführende
Vater hält Hausverbot für unverhältnismäßig
Der Antragsteller legte bei der
Schülervater wurde bereits wegen vorheriger Auffälligkeiten mit befristetem Hausverbot belegt
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz lehnten den Antrag ab. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 16220
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