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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 21.12.2006
Für den 24.12. angemeldeter Aufzug in Minden verstößt gegen das Feiertagsgesetz NRW
Gericht untersagt Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend
Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beschlossen, dass die unter dem Thema "Gegen Repression und Polizeiwillkür" für den 24.12.2006 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 22.00 Uhr angemeldete Demonstration in Minden verboten bleibt. Begründung des Gerichts: Der geplante Aufzug verstößt gegen das Feiertagsgesetz NRW.
Danach sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit dem
Das gilt in gleicher Weise für die im Stadtgebiet am 24.12.2006 geplanten zahlreichen Gegendemonstrationen, die zum Erstaunen des Gerichts anscheinend bisher nicht verboten worden sind. Demgegenüber hat die angemeldete Veranstaltung mit dem Motto "Gegen Repression und Polizeiwillkür" keinen, auch nur entfernten Bezug zum 24.12. oder dem bevorstehenden Weihnachtsfest. Der Termin wurde ersichtlich mit Blick darauf ausgewählt, dass am 24.12.2006 wegen des Weihnachtsfestes Polizeikräfte gewöhnlich nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Vordergrund der Terminswahl stand offensichtlich nicht das normale Ziel eines jeden Veranstalters, eine breite Öffentlichkeit auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Das kann an einem Tag wie dem 24.12. kaum erreicht werden. Jedenfalls erfordert es nicht die Durchführung gerade an diesem Tag.
Siehe nachfolgend:
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 22.12.2006
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Dokument-Nr. 3554
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