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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 03.08.2006
M 19 D 06.29 -

"Knöllchenaffaire": Beamter wegen Urkundenfälschung aus dem Dienst entfernt

Ordnungswidrigkeit von Franz Beckenbauer kostet Polizisten Beamtenstatus

Das Verwaltungsgericht München hat in dem Disziplinarverfahren gegen Edwin L. den Beamten aus dem Dienst entfernt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte eine Urkundenfälschung im Dienst begangen hat. Damit wollte er die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen Franz Beckenbauer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erreichen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Beamte damit als Kriminaloberkommissar für den Dienstherrn und die Öffentlichkeit untragbar. Allein deswegen war das Beamtenverhältnis aufzulösen.

Der weitere Vorwurf, der Beamte habe versucht, zu Gunsten von Michael Ballack bei der Gemeinde Berg zu intervenieren, wurde seitens des Polizeipräsidiums nicht mehr aufrecht erhalten. Daher brauchte nicht entschieden werden, ob die beiden nicht zum Termin erschienenen Zeugen ausreichend entschuldigt waren. Ordnungsgelder hat das Gericht deshalb nicht verhängt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG München vom 04.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Disziplinarrecht

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Dokument-Nr.: 2799 Dokument-Nr. 2799

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