Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 02.06.2015
- M 22 E 15.2155 -
VG München: Hochwassergefahr kein Grund Anti-G7-Camp zu verbieten
Anti-G7-Camp darf errichtet werden
Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot eines Protestcamps gegen den G7-Gipfel auf einer Wiese bei Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Die Richter folgten nicht der Argumentation des Landratsamts, die für das Protestcamp angemietete Wiese sei vom Hochwasser bedroht.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Errichtung und den Betrieb eines „Anti-G7-Camps“ (Zeltlager) weitgehend stattgegeben und den Markt Garmisch-Partenkirchen verpflichtet, das Camp ab sofort bis zum 11. Juni 2015 mit bis zu ca. 1.000 Teilnehmern zu dulden. Dem Markt Garmisch-Partenkirchen bleibt es aber unbenommen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Auflagen für den Betrieb zu verfügen.
Gründe Hochwasserschutz und Beeinträchtigung der Nachbarflächen rechtfertigen kein Totalverbot
Nach Ansicht der Kammer ist davon auszugehen, dass die vorgebrachten Ablehnungsgründe – insbesondere
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht München (pm/pt)
- EGMR: Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 01.12.2011
[Aktenzeichen: 8080/08 und 8577/08]) - Verbot des Sternmarsches gegen G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: 1 A 1260/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21124
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21124
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.