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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.08.2009
- 1 K 1447/09 -
Reihenfolge der Wahlvorschläge auf Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl kann nicht vor der Wahl gerichtlich angegriffen werden
Stimmzettel-Klage des Bürgermeisters von Warendorf als unzulässig abgewiesen
Wer gegen die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl vorgehen will, kann dies nicht vor der Wahl tun. Hierfür gibt es ein gesondertes Verfahren: das Wahlprüfungsverfahren. Aus diesem Grund wies das Verwaltungsgericht Münster die Klage eines Bürgermeisterkandidaten als unzulässig ab.
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 10. August 2009 die
Streit um Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Am 24. Juli 2009 hatte der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 der Stadt Warendorf die eingegangenen zwei
VG: Klage ist unzulässig
Nunmehr wies das Verwaltungsgericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2009
Quelle: ra-online, VG Münster
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Dokument-Nr. 8294
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