Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 06.08.2020
- 6 L 506/20 -
VG Münster: Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beim Paintball zuschauen
Wirtschaftliches Interesse tritt hinter Schutz des Kindeswohls zurück
Die Möglichkeit für Kinder unter zehn Jahren, beim Paintball-Spiel zuzuschauen, verstößt gegen Vorschriften des Jugendschutzrechts. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hervor.
Die Stadt Münster hatte der Betreiberin einer Paintball-Anlage untersagt, Personen unter zehn Jahren den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Paintball-Anlage zu gewähren. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Antragstellerin. Durch das generelle
VG: Schon das Zuschauen beim Paintball stellt Gefährdung der Kinder dar
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Es sei davon auszugehen, dass von der Paintball-Anlage eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl jedenfalls für die hier maßgebliche Altersgruppe der
Jugendschutzgefährdender Tatbestand auch für den Aufenthaltsbereich erfüllt
Im Hinblick darauf, dass in dem Gewerbebetrieb der Antragstellerin zwar nicht das kleinere, jedoch das größere Spielfeld zu ca. 75 % durch eine Scheibe vom Aufenthaltsraum aus einsehbar sei, sei der jugendschutzgefährdende Tatbestand auch für den Aufenthaltsbereich erfüllt. Die von der Antragstellerin angeführten finanziellen Interessen träten hinter dem Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter zehn Jahren zurück. Damit habe die Antragstellerin etwaige Umsatzeinbußen, die durch das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29061
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29061
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.