wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.11.2010
9 L 529/10 -

Master-Studienplätze BWL: Vergabepraxis der Uni Münster verletzt geltendes Recht

Qualität des ersten akademischen Abschlusses ist ausschlaggebend

Das Verfahren der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für die Vergabe von Studienplätzen im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre verstößt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Verwaltungsgericht Münster die Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), eine abgelehnte Bewerberin vorläufig zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre zuzulassen.

Bewerberin findet trotz Note "gut" im Auswahlverfahren für Master-Studienplatz keine Berücksichtigung

Die Bewerberin, die an einer anderen Hochschule ihr Diplom im Studiengang Tourismuswirtschaft mit der Note "gut" abgeschlossen hatte, war im Auswahlverfahren der WWU nicht zum Zuge gekommen. Von den insgesamt über 1.400 Bewerbern um einen Master-Studienplatz im Fach Betriebswirtschaftslehre im Wintersemester 2010/2011 hatte die hierfür gebildete Auswahlkommission der WWU in einem zweistufigen Bewertungsverfahren zwar 980 Bewerber als für diesen Masterstudiengang grundsätzlich geeignet angesehen. Zugelassen wurden allerdings lediglich 380 Bewerber mit den höchsten Punktwerten im Bewertungsverfahren. Nach dem innerhalb des zweistufigen Prüfungssystems angewandten Bewertungsverfahren wurden die besondere Eignung und die Rangfolge der Bewerber nach einem Punktesystem festgestellt, bei dem bis zu 20 Punkte für die Noten des Abiturs, bis zu 40 Punkte nach der Qualität des erworbenen ersten akademischen Abschlusses (zumeist eines Bachelor-Abschlusses) und bis zu 40 Punkte nach sonstigen Qualifikationsmerkmalen vergeben wurden, wozu ein mit der Bewerbung vorzulegendes Motivationsschreiben gehörte.

Punktesystem mit Staatsvertrag nicht vereinbar

Dieses Bewertungsverfahren hat das Gericht als mit den maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 unvereinbar angesehen. Zur Begründung führten die Richter unter anderem aus: In der ersten Verfahrensstufe könne nur auf die Qualität des ersten akademischen Abschlusses, auf den das Masterstudium aufbaue, abgestellt werden, nicht aber etwa auf Abiturnoten oder Motivationsschreiben. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens bestimme das Landesrecht, dass hier ebenfalls die Qualität des ersten akademischen Abschlusses (insbesondere der Bachelor-Abschluss) den Ausschlag geben müsse. Auch dies sei mit dem angewandten Punktesystem nicht sichergestellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10575 Dokument-Nr. 10575

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10575

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?