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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.11.2010
- 9 L 529/10 -
Master-Studienplätze BWL: Vergabepraxis der Uni Münster verletzt geltendes Recht
Qualität des ersten akademischen Abschlusses ist ausschlaggebend
Das Verfahren der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für die Vergabe von Studienplätzen im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre verstößt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Verwaltungsgericht Münster die Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), eine abgelehnte Bewerberin vorläufig zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre zuzulassen.
Bewerberin findet trotz Note "gut" im Auswahlverfahren für Master-Studienplatz keine Berücksichtigung
Die Bewerberin, die an einer anderen Hochschule ihr Diplom im Studiengang Tourismuswirtschaft mit der Note "gut" abgeschlossen hatte, war im
Punktesystem mit Staatsvertrag nicht vereinbar
Dieses Bewertungsverfahren hat das Gericht als mit den maßgeblichen landesgesetzlichen Bestimmungen und dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Ausschluss vom Masterstudium wegen nicht ausreichender Bachelor-Note zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.06.2010
[Aktenzeichen: 14 L 198/10.MZ]) - VG Frankfurt: Universität muss Studenten trotz nicht erreichter Mindestnote zum Masterstudiengang zulassen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.01.2010
[Aktenzeichen: 12 L 145/10.F])
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Dokument-Nr. 10575
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