Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.11.2015
- 1 K 338/15.NW -
Autofahrer kann sich bei Nachweis positiver Amphetaminwerte nicht auf Einnahme von Appetitzüglern berufen
Bereits einmaliger Konsum sogenannter harter Drogen rechtfertigt Entziehung Fahrerlaubnis
Sind bei einem Fahrerlaubnisinhaber zwei Urinproben positiv in Bezug auf die Droge Amphetamin ausgefallen, darf ihm die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung genügt bereits der einmalige Konsum dieser sogenannten harten Droge zum Nachweis der fehlenden Fahreignung, was zwingend die
Kläger verweist auf mögliche verfälschte Ergebnisse durch Einnahme von Erkältungsmitteln, Medikamenten oder Appetitzüglern
In dem zugrunde liegenden Fall wiesen zwei Urinproben des Klägers in einem kurzen zeitlichen Abstand positive Amphetaminwerte auf. Nach dem toxikologischen Gutachten der Universität Freiburg war damit die Aufnahme von Amphetamin durch den Kläger belegt. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin die
Vom Kläger angegebener Appetitzügler eher als Rausch- und Partydroge bekannt
Das Verwaltungsgericht Neustadt schenkte seinem Vortrag schon deshalb keinen Glauben, weil er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Erklärungsversuche für die positiv ausgefallenen Urinproben unternommen habe. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen könnten Ephedrine oder Pseudoephedrine, die in bestimmten Erkältungsmitteln enthalten seien, zwar unter bestimmten Laborbedingungen positive Metamphetaminwerte im Urin erzeugen, eine artifizielle Bildung von Amphetamin sei aber bei der Analyse nicht möglich. Das vom Kläger genannte Präparat "AN1", auch als "Amphetaminil" bezeichnet, werde nach den Recherchen des Gerichts im Internet nicht als frei verkäuflicher Appetitzügler gehandelt, sondern als Psychopharmakon charakterisiert, das schon seit langem auch als Rausch- und Partydroge missbraucht werde. Dass der Kläger ein solches Mittel völlig arglos zum Abnehmen eingenommen habe, sei vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Amphetamine im Getränk - Fahrerlaubnis nach (unbewusstem) Drogenkonsum zu Recht entzogen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 02.12.2014
[Aktenzeichen: 3 L 994/14.NW]) - VG Mainz: Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.02.2010
[Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21943
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21943
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.