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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Urinprobe“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.07.2022
- 2 BvR 1630/21 -

Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justiz­vollzugs­anstalt

Landgericht muss den Fall nun noch einmal beurteilen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einer Verfassungs­beschwerde stattgegeben, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richtet, mit denen der inhaftierte Beschwerdeführer bei mehreren zur Feststellung eines Suchtmittelkonsums durchgeführten Urinkontrollen zur Entblößung seines Genitals verpflichtet wurde. Die Urinkontrollen fanden jeweils unter der Aufsicht eines gleich­geschlechtlichen Justiz­vollzugs­bediensteten statt. Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) folgenden allgemeinen Persönlichkeits­recht; die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG. Sie werden aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Um Suchtmittelmissbrauch im Strafvollzug zu unterbinden, hatte eine JVA regelmäßig allgemeine Drogenscreenings durch Urinkontrollen angeordnet und durch gleichgeschlechtliche Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes durchgeführt. Um Manipulationen oder Täuschungshandlungen, wie die Verwendung von Fremdurin, möglichst auszuschließen, erfolgten die Urinabgaben unter Aufsicht. Auch beim Beschwerdeführer wurden in der Zeit vom 24. November bis zum 28. Dezember 2020 vier beaufsichtigte Urinkontrollen durchgeführt, bei denen der anwesende Justizvollzugsbedienstete während der Abgabe der Urinprobe jeweils einen freien Blick auf das entkleidete Genital... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.07.2017
- 6 AuslS 45/17 -

Dopingvorwurf: Urinprobe eines italienischen Leistungssportlers muss nur zum Teil an Italien herausgegeben werden

Übersendung von 10 ml der A-Probe genügt für beabsichtigte Untersuchungen der italienischen Behörden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine in Köln gelagerte Urinprobe eines Leistungssportlers nur teilweise an die italienischen Straf­verfolgungs­behörden herausgegeben werden muss. Der Rest verbleibt in Köln, um den Doping­kontroll­instanzen weiter zur Verfügung zu stehen.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit waren einem italienischen Leistungssportler am 1. Januar 2016 im Auftrag des Weltleichtathletikverbandes (International Association of Athletics Federations, IAAF) bei einer Dopingkontrolle Proben entnommen worden. Diese wurden zur Kontrolle in ein von der WADA (Word Anti-Doping Agency) akkreditiertes Labor in Köln verbracht. Da die Proben positiv auf... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.11.2015
- 1 K 338/15.NW -

Autofahrer kann sich bei Nachweis positiver Amphetaminwerte nicht auf Einnahme von Appetitzüglern berufen

Bereits einmaliger Konsum sogenannter harter Drogen rechtfertigt Entziehung Fahrerlaubnis

Sind bei einem Fahr­erlaubnis­inhaber zwei Urinproben positiv in Bezug auf die Droge Amphetamin ausgefallen, darf ihm die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung genügt bereits der einmalige Konsum dieser sogenannten harten Droge zum Nachweis der fehlenden Fahreignung, was zwingend die Entziehung Fahrerlaubnis durch die Behörde zur Folge hat, auch wenn der Betreffende nicht unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat.In dem zugrunde liegenden Fall wiesen zwei Urinproben... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.11.2007
- 2 BvR 1136/07 -

BVerfG: Urinkontrolle eines Untersuchungsgefangenen zulässig

Solange die richterliche Anordnung zur Urinkontrolle dem Häftling nicht bekannt gegeben worden ist, dürfen keine Disziplinarmaßnahmen wegen Verweigerung der Urinprobe erlassen werden

Urinkontrollen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Untersuchungshäftling den regelmäßigen Betäubungsmittelkonsum eingeräumt hat und auch bei seiner Eingangsuntersuchung positiv auf Drogen getestet worden ist. Die Notwendigkeit von Urinkontrollen im Vollzug von Untersuchungshaft sei nachvollziehbar und mit den schwerwiegenden Gefahren begründet, die von dem Konsum von Betäubungsmitteln für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ausgehen.

Der Beschwerdeführer befindet sich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Justizvollzugsanstalt genehmigte das Amtsgericht die Anordnung der Abgabe einer Urinprobe durch den Beschwerdeführer. Als der Beschwerdeführer, dem zu diesem Zeitpunkt der Beschluss des Amtsgerichts noch nicht bekanntgegeben worden war, zur Abgabe... Lesen Sie mehr