wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.06.2021
3 K 111/21.NW -

Tourismus­beitrags­satzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

Keine unzulässige Doppelveranlagung

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Verpächterin von Gewerbeimmobilien gegen die Stadt Deidesheim wegen der Heranziehung zu Tourismusbeiträgen abgewiesen.

Die Stadt Deidesheim erhebt auf der Grundlage der Tourismusbeitragssatzung vom 6. Dezember 2016 (TBS) ab 2017 einen Tourismusbeitrag von allen natürlichen und juristischen Personen, denen aufgrund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dieser Beitrag wird für die Tourismuswerbung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen verwendet. Der Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Anwesen im Gemeindegebiet der Beklagten. Zum 1. Januar 2017 verpachtete sie sämtliche dort befindlichen Gebäude und Grundstücksflächen an ihre 100 prozentige Tochtergesellschaft zum Betrieb eines Restaurants und eines Hotels. Im Jahr 2018 zog die Stadt sowohl sie als auch ihre Tochtergesellschaft für die Jahre 2017 und 2018 zur Zahlung von Tourismusbeiträgen heran. Hierin sieht die Klägerin eine unzulässige Doppelveranlagung.

VG: Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim ist wirksam

Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Beitragsfestsetzung erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen: Die angegriffene Tourismusbeitragssatzung der beklagten Stadt Deidesheim sei wirksam. Eine annähernd wortgleiche Tourismusbeitragssatzung einer anderen Kommune sei in ihrer Wirksamkeit durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Urteilen aus dem Jahr 2018 in wesentlichen Punkten bestätigt worden. Nach den dort aufgestellten Grundsätzen habe der Stadtrat der Beklagten von seinem Einschätzungsermessen bei der Festlegung von Vorteilssatz, Gewinnsatz und Beitragssatz ordnungsgemäß Gebrauch gemacht. Dies gelte insbesondere für die als Anlage zur Tourismusbeitragssatzung hinzugefügte Betriebsartentabelle, nach der im vorliegenden Fall für die Pächterin eines Grundstücks und die Verpächterin derselbe Vorteilssatz in Ansatz komme.

Kein Verstoß gegen Grundsätze der Abgabengerechtigkeit und Belastungsgleichheit

Soweit sowohl die Tochtergesellschaft der Klägerin für den unmittelbar aus dem Tourismus erzielbaren Vorteil als auch die Klägerin als Verpächterin für den mittelbar aus dem Tourismus erzielbaren Vorteil zur Zahlung eines Tourismusbeitrags herangezogen worden seien, liege hierin keine rechtlich bedenkliche doppelte Beitragserhebung. Die Abschöpfung des mittelbaren und des unmittelbaren Vorteils entspreche dem im Kommunalabgabengesetz niedergelegten ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Abgabengerechtigkeit und Belastungsgleichheit sei hierin nicht zu erblicken.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30534 Dokument-Nr. 30534

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30534

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?