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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.01.2010
- 3 K 642/09.NW -
VG Neustadt: Bordellverbot der Stadt Pirmasens fehlerhaft
Betrieb genießt nach Umzug Bestandsschutz
Das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell ist wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Klägerin betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem angemieteten Wohngebäude in Pirmasens ein
Stadt Pirmasens hätte gegen Nutzung des Wohngebäudes als Bordell einschreiten können
Das Verwaltungsgericht hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt
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Dokument-Nr. 9236
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