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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.06.2012
- 3 L 356/12.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister
Zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hatte, verliert seinen Führerschein auch dann, wenn inzwischen der Punktestand unter diese Punktegrenze gefallen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes am 21. April 2011 einen Stand von 18 Punkten im
Betroffener legt Widerspruch ein
Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft.
Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die
Behörde hatte Verwarnung ausgesprochen
Die Behörde habe auch das im Straßenverkehrsgesetz vorgeschriebene Verfahren beachtet und den Antragsteller zunächst im März 2007 verwarnt, nachdem er im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt (pm/pt)
- Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 3.07, 3 C 21.07, 3 C 34.07]) - Bei 18 Punkten ist in jedem Fall die Fahrerlaubnis weg - Auch bei Vielfahrern
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: 10 L 159/09])
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Dokument-Nr. 13640
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