wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.06.2012
3 L 356/12.NW -

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

Zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hatte, verliert seinen Führerschein auch dann, wenn inzwischen der Punktestand unter diese Punktegrenze gefallen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes am 21. April 2011 einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Kreisverwaltung Germersheim entzog ihm daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2012 die Fahrerlaubnis, obwohl der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Punkte betrug.

Betroffener legt Widerspruch ein

Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, weil der Antragsteller sich durch Erreichen von 18 Punkten am 21. April 2011 unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Ohne Auswirkungen bleibe, dass sich der Punktestand danach wieder auf 15 Punkte reduziert habe, weil drei Punkte am 7. Dezember 2011 getilgt worden seien. Eine spätere Tilgung von Punkten sei unabhängig davon, ob sie vor oder nach Erlass einer Entziehungsverfügung eingetreten sei, ohne Bedeutung.

Behörde hatte Verwarnung ausgesprochen

Die Behörde habe auch das im Straßenverkehrsgesetz vorgeschriebene Verfahren beachtet und den Antragsteller zunächst im März 2007 verwarnt, nachdem er im Verkehrszentralregister zehn Punkte erreicht gehabt habe. Eine solche Verwarnung habe zu ergehen, wenn acht, aber nicht mehr als 13 Punkte vorhanden seien. Nach Erreichen von 14 Punkten sei er im März 2008 erneut verwarnt worden. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar sei nicht anzuordnen gewesen. Zwar bestimme das Straßenverkehrsgesetz, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem solchen Seminar anzuordnen habe, wenn sich 14, aber nicht mehr als 17 Punkte ergeben. Dies gelte aber nicht, wenn der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einer solchen Schulung teilgenommen habe. Dann sei er lediglich nochmals zu verwarnen. So liege der Fall hier, denn der Antragsteller habe im Jahr 2007 - während seiner Probezeit - bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13640 Dokument-Nr. 13640

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13640

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?