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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „18 Punkte“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.06.2012
- 3 L 356/12.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister
Zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hatte, verliert seinen Führerschein auch dann, wenn inzwischen der Punktestand unter diese Punktegrenze gefallen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes am 21. April 2011 einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Kreisverwaltung Germersheim entzog ihm daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2012 die Fahrerlaubnis, obwohl der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Punkte betrug.Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft.Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.03.2010
- 11 CS 09.2446 -
Entziehung der Fahrerlaubnis – Bei 18 Punkten hilft keine verkehrspsychologische Beratung mehr
Vorgesehener "Punkterabatt" kann trotz Beratung nicht gewährt werden
Ein Autofahrer, der Verkehrs-Zuwiderhandlungen begeht, die zu 18 Punkten im Verkehrszentralregister führen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine nach der letzten Verkehrs-Zuwiderhandlung absolvierte verkehrspsychologische Beratung führt dann nicht mehr zu dem sonst vorgesehenen „Rabatt“ von 2 Punkten. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer aus dem Großraum Nürnberg bereits 14 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht und war deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde im Dezember 2007 auf die Möglichkeit zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen worden.Im Oktober 2008 beging er eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung, die zum Eintrag... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2009
- 10 L 159/09 -
Bei 18 Punkten ist in jedem Fall die Fahrerlaubnis weg - Auch bei Vielfahrern
18 Punkte oder mehr führen zu einer nicht widerleglichen gesetzlichen Ungeeignetheitsvermutung
Einem Autofahrer, der 18 Punkte oder mehr auf seinem Flensburger Konto erreicht hat, darf und muss sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer 18 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt. Die Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Hiergegen wehrte sich der Mann. Er trug vor, dass er sich fast zweieinhalb Jahre "vollkommen beanstandungslos im Straßenverkehr verhalten habe". Außerdem fahre er beruflich im Jahr ca. 100.000 Kilometer. Er nehme damit... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 06.06.2006
- 3 L 455/06.MZ -
18 Punkte in Flensburg führen immer zum Entzug der Fahrerlaubnis
Auch bei zeitnaher Tilgung keine Ausnahme
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber Verkehrsverstöße begangen, die mit 18 Punkten bewertet sind, muss ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn seine Verstöße teilweise alsbald im Verkehrszentralregister zu tilgen sind. So hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Vor allem wegen überhöhter Geschwindigkeit und Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands war ein Fahrerlaubnisinhaber aus dem Landkreis Mainz-Bingen in der Vergangenheit aufgefallen. Deshalb waren für den Endfünfziger (Antragsteller) zuletzt 18 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.Daraufhin entzog ihm die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ende April 2006 die Fahrerlaubnis,... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 17.01.2005
- 11 CS 04.2955 -
Kein Privileg für "Vielfahrer": zwingender Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten in Flensburg
Das Straßenverkehrsgesetz schreibt den zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister ohne Prüfung des Einzelfalls vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem jetzt bekannt gegebenen Eilbeschluss die Gültigkeit dieser Bestimmung bestätigt und die Beschwerde eines Münchner Rechtsanwalts gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 30. September 2004 zurückgewiesen.
Die Landeshauptstadt München hatte dem Antragsteller im März 2004 die Fahrerlaubnis entzogen. Aufgrund von 11 Eintragungen im Verkehrszentralregister mit insgesamt 23 Punkten (überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen) stehe die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fest.Das Gericht hat diesen Standpunkt der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt. Die entscheidungserhebliche... Lesen Sie mehr
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