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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.07.2014
- 4 K 1105/13.NW -
Kein Anspruch auf Beseitigung eines Radwegs zur Wiederherstellung einer Ackerfläche
Radweg muss nicht Butternusskürbissen weichen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Eigentümer von Außenbereichsgrundstücken keinen Anspruch darauf hat, dass die momentane Nutzung seiner Grundstücke als Radweg durch die Gemeinde Haßloch unterlassen sowie der ursprüngliche Zustand als Ackerfläche wiederhergestellt wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Gemeinde Haßloch errichtete im Jahr 1970 entlang der Landesstraße L 530 einen
Kläger verlangt Beseitigung des Radweg und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als Ackerfläche
Ende März 2013 forderte der Kläger von der Beklagten die Aufgabe der Nutzung der beiden 24 m² und 5 m² großen Grundstücke als
Streitgegenständlichen Grundstücken wurden in Kenntnis der gegenwärtigen Nutzung als Radweg gekauft
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass bereits erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage bestünden. Zwar sei es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Beweggründen ein Kläger das Eigentum an einem
Radweg ist eigentlich mangels ausdrücklicher Widmung keine öffentliche Straße
Der Kläger habe keinen Anspruch gegen die Beklagte, die Nutzung der beiden Grundstücke, die in seinem Miteigentum stünden, als
Folgenbeseitigungsanspruch des Klägers bereits seit dem Jahr 2000 verjährt
Der Folgenbeseitigungsanspruch des Klägers sei jedoch seit dem Jahr 2000 verjährt. Die Verjährungsfrist habe mit der Entstehung des Beseitigungsanspruchs, mithin mit dem Überbau der 24 m² und 5 m² großen Grundstücke im Jahre 1970 begonnen und zwar unabhängig davon, dass die überbauten Flächen damals noch Teil eines wesentlich größeren Ackergrundstücks gewesen seien. Die Verjährungsfrist habe kenntnisunabhängig nach Ablauf von 30 Jahren im Jahr 2000 geendet, so dass der Kläger einen Folgenbeseitigungsanspruch mit seiner im Dezember 2013 erhobenen Klage nicht mehr mit Erfolg habe geltend machen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 18582
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