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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.02.2013
- 4 K 864/12.NW -
Bau eines Wohngebäudes in ehemaliger Tabakscheune nicht zulässig
Grundstück ist Teil des Landschaftsschutzgebiets "Bienwald"
Der Einbau eines massiven Wohngebäudes in eine in der freien Landschaft stehende ehemalige Tabakscheune aus Holz ist nicht baugenehmigungsfähig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Außenbereich einer Gemeinde im Landkreis Germersheim liegt. Das Grundstück ist mit einer aus den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden
Widerspruch gegen Baugenehmigung der Kreisverwaltung Germersheim
Der Gemeinderat der Südpfalzgemeinde versagte zwar die Zustimmung zu dem
Kläger will äußere Gestalt des Gebäudes beibehalten
Hiergegen erhob der Kläger Klage und machte geltend, seiner Auffassung nach sei das
Tabakschuppen würde nach dem Umbau nicht mehr die Hauptsache darstellen
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Neustadt nicht gefolgt. Zur Begründung führten sie aus, das Vorhaben des Klägers bestehe darin, in die vorhandene Bausubstanz einen weitgehend selbstständigen neuen Baukörper einzufügen. Der massive
Entstehung eines neuen Gesamtgefüges spricht gegen Baugenehmigung
Da das Grundstück, auf dem die Scheune stehe, Teil des Landschaftsschutzgebiets "Bienwald" sei, beeinträchtige der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 15444
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