wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.09.2006
5 K 614/06.NW  -

Spätaussiedler hat Anspruch auf Namensänderung

Russischer Nachname des Vaters erschwert Integration in Deutschland

Ein Spätaussiedler mit russischem Nachnamen war beim Verwaltungsgericht mit seinem Antrag auf Namensänderung erfolgreich.

Im entschiedenen Fall ist der Kläger in der früheren Sowjetunion geboren. Seine Mutter, deren Vorfahren aus Deutschland stammen, hatte sich 1977 von ihrem russischen Ehemann scheiden lassen und danach ihren Geburtsnamen wieder angenommen, während der Kläger weiterhin den russischen Nachnamen seines Vaters trug.

Im Jahr 2001 kam er zusammen mit seiner Mutter, seiner russischen Ehefrau und zwei gemeinsamen Kindern als Spätaussiedler in die Bundesrepublik. Nach ca. zweieinhalb Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragte er eine Änderung des russischen Familiennamens in den Nachnamen seiner Mutter. Dies begründete er damit, dass sowohl er als auch seine Kinder wegen ihres Namens als Fremde betrachtet würden; auch bestehe zu seinem in Russland lebenden Vater keinerlei Beziehung mehr.

Die Stadtverwaltung lehnte den Antrag ab, der Betroffene erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht.

Die Richter haben die Stadt verpflichtet, die beantragte Änderung des Familiennamens des Klägers vorzunehmen. Hierfür sei ein wichtiger Grund gegeben: Seit der Scheidung der Eltern habe für den Kläger die Beziehung zum mütterlichen Zweig seiner Familie im Vordergrund gestanden. Mit der Annahme des Namens seiner Mutter werde es ihm ermöglicht, seine Zugehörigkeit zu der aus Deutschland stammenden Familie der Mutter angemessen zu betonen und diesen Namen auch für die Zukunft zu erhalten, indem er ihn seinen Kindern vermittle. Dies habe zugleich zur Folge, dass er nicht mehr befürchten müsse, als Fremder angesehen zu werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/06 des VG Neustadt vom 11.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Namensrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Familienname | Zuname | Nachname | Namensänderung | Umbenennung | Recht am eigenen Namen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3171 Dokument-Nr. 3171

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?