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Verwaltungsgericht Neustadt, laufendes Verfahren vom 22.12.2008
- 5 L 1418/08.NW -
Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze
Berechtigtes Interesse zur Haltung eines gefährlichen Hundes
Holt ein Rheinland-Pfälzer einen gefährlichen Hund aus einem baden-württembergischen Tierheim, kann ihm dessen Haltung nicht mit der Begründung untersagt werden, das Tier stamme nicht aus einem Tierheim des Landes Rheinland-Pfalz. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in der Südpfalz wohnende Frau im Oktober 2008 einen American Staffordshire Terrier-Mischling aus einem baden-württembergischen
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.
Richter sehen berechtigtes Interesse der Hundehalterin
Mit Erfolg: Die Antragstellerin müsse den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/09 des VG Neustadt vom 02.02.2009
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Dokument-Nr. 7364
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