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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.07.2012
- 5 L 645/12.NW -
Nächtliche Live-Musik am Wochenende beim Straßenfest für Anwohner zumutbar
Landjugend darf auf Hambacher Jakobuskerwe Live-Musik sowie CD-Musik anbieten
Der Landjugend Hambach ist es gestattet, auf der Jakobuskerwe in Hambach Live-Musik und CD-Musik in einem Weingut zu veranstalten. Durch verbesserte Lautsprecher und Musikinstrumentenwahl sowie eine polizeilich überwachte Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist die zu erwartende Lärmimmission für Anwohner nicht unzumutbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es Musik-Veranstaltungen auf der vom Freitag, 27. Juli 2012 bis Dienstag, 31. Juli 2012 stattfindenden Jakobuskerwe im Neustadter Ortsbezirk Hambach. Die Landjugend Hambach möchte wie im vergangenen Jahr in einem Weingut, das an der Kerwemeile liegt, Live-Musik sowie CD-Musik anbieten.
Ausnahmegenehmigung für Musik-Veranstaltungen zu Abend- und Nachtzeiten an Wochenendetagen erteilt
Ihrem Antrag auf Erteilung einer
Nachbarn halten Lärm durch Musikdarbietungen für nicht zumutbar
Gegen die
Antragsteller durch Ausnahmegenehmigung nicht in Nachbarrechten verletzt
Die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt lehnten den Eilantrag der
Beeinträchtigungen der Anwohner durch andere Ereignisse aufgrund weiter Entfernung ausgeschlossen
Soweit die Antragsteller den Seltenheitscharakter der Jakobuskerwe im Hinblick auf die im "Hambacher Veranstaltungskalender" für das Jahr 2012 angegebenen 16 Ereignisse anzweifelten, würden sie verkennen, dass diese Ereignisse mit Ausnahme der Jakobuskerwe selbst und dem Erlebnistag Deutsche Weinstraße so weit vom Grundstück der Antragsteller entfernt stattfinden würden, dass eine Beeinträchtigung ausgeschlossen sei.
Einhaltung der Immissionsrichtwerte ausreichend überwacht
Kein Gehör fanden die Antragsteller auch mit ihrem Einwand, die bisherige Überwachungspraxis der Stadt Neustadt unterliege einem Vollzugsdefizit, weil wiederholt behördliche Anordnungen seitens der Landjugend missachtet worden seien. Die Richter führten dazu aus, dass die Stadt in der Vergangenheit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte überwacht habe und auch in diesem Jahr eine Überwachung mit erheblichem Personaleinsatz zusammen mit der Polizei zugesichert worden sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Bei Lärmbeschwerde über ein Stadtfest nicht sofort vor Gericht ziehen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 04.07.2008
[Aktenzeichen: 1 L 729/08.KO]) - Anwohner muss einmalige Musikveranstaltung in Nachbarschaft hinnehmen - Zumutbarkeitsschwelle nicht überschritten
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 11.05.2006
[Aktenzeichen: 7 G 774/06])
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Dokument-Nr. 13855
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