Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.08.2009
- 4 B 1418/09 -
Bauverbot für Parkhaus - Anwohner muss Lärmbelastung durch Parkhausnutzung nicht hinnehmen
Lärm und Verkehrsaufkommen stellen unzumutbare Belastung dar
Ein Bauvorhaben für ein Parkhaus, das gegen die nachbarschaftliche Rücksichtnahme verstößt, ist nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich eine Bürgerin der Stadt Oldenburg gegen die
Sachverhalt
Die Antragstellerin hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines von ihr erhobenen Widerspruchs und damit im Ergebnis ein vorläufiges Bauverbot für das
Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben, weil das Vorhaben nach seiner vorläufigen Einschätzung gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verstößt. Es hat dabei wesentlich abgestellt auf die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten 55 Meter langen Zu- und Abfahrt, die in direkter Nähe der Rückfront des Grundstücks der Antragstellerin verlaufen soll. Zwar könne eine Unwirksamkeit des maßgeblichen Bebauungsplans, der den Bereich als Kerngebiet ausweise, nicht festgestellt werden. Auch in Kerngebieten seien aber Zufahrten so anzulegen, dass Störungen angrenzender rückwärtiger Grundstücksbereiche vermieden werden. Insoweit komme es hier nicht allein darauf an, ob der durch das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Oldenburg
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8254
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8254
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.