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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010
- 5 C 2361/10 u.a. -
Kapazitäten ausgeschöpft – VG Oldenburg lehnt Anträge von Studienbewerbern auf Zulassung zum Studium ab
Kapazitätsberechnung der Universität nicht zu beanstanden
Die Kapazitätsberechnung der Universität Oldenburg, über die die Hochschule im Studiengang "Zwei-Fächer-Bachelor Sonderpädagogik" zum Wintersemester 2010/11 nur 132 Plätze an 1473 Bewerber vergeben hatte, ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg und lehnte 13 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, mit denen Bewerberinnen und Bewerber im Wege der einstweiligen Anordnung ihre Zulassung zum Studiengang erreichen wollten.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Anträge von Bewerberinnen und Bewerber auf
Bewerber beanstanden Kapazitätsberechnung der Universität
Die Antragsteller versuchten in den Eilverfahren, ihre zusätzliche Aufnahme oder zumindest die Teilnahme an einem weiteren Auswahlverfahren zu erreichen. Sie beanstandeten im Wesentlichen die Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin und meinten, die tatsächlich vorhandene Kapazität werde nicht vollständig ausgeschöpft. Weitere Antragsteller hatten ihre Eilanträge zurückgenommen, nachdem die Universität ihre Berechnungen im gerichtlichen Verfahren umfangreich erläutert hatte.
Ermittelte freie Studienplätze wurden von der Universität ordnungsgemäß vergeben
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte die verbliebenen Eilanträge ab. Es verneinte die geltend gemachten Ansprüche auf außerkapazitäre
Eilanträge auf Zulassung zum 3. Fachsemester ebenfalls abgelehnt
Aus entsprechenden Erwägungen wurden auch zwei Eilanträge auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ra-online
- Universität Göttingen schöpft Ausbildungskapazitäten aus
(Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 07.11.2008
[Aktenzeichen: 8 C 601/08 u.a., 8 C 656/08 u.a., 8 C 713/08 u.a]) - Verwaltungsgericht gibt vorläufiger Zulassung zum Zahnmedizinstudium statt
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.03.2006
[Aktenzeichen: 3 FZ 3091/05.W u.a.])
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Dokument-Nr. 10800
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