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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.01.2013
- 3 B 8/13 -
Versetzung einer Schulleiterin aufgrund von Verständnisschwierigkeiten mit Lehrern berechtigt
Bisherige Schulleiterin wird aus ihrem Amt und aus ihrer Funktion als Schulleiterin versetzt
Leidet der Schulfrieden und kann der Bildungsauftrag einer Schule nicht erfüllt werden, da es "Kommunikationsschwierigkeiten" zwischen der Schulleiterin und dem Kollegium gibt, so ist eine Versetzung der Schulleiterin berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die bisher als Leiterin der Realschule Dissen tätige Frau stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem sie sich gegen ihre zum 01.02.2013 verfügte
Kein Schulfrieden und keine Erfüllung des Bildungsauftrags ohne Versetzung der Antragstellerin möglich
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Begründung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Versetzung einer Schulleiterin in den Ruhestand rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.11.2006
[Aktenzeichen: 6 K 257/06.KO]) - Versetzung eines Schulleiters endgültig aufgehoben
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2006
[Aktenzeichen: 3 ZB 06.2829]) - Gericht hebt Versetzung eines Schulleiters an ein Staatsinstitut auf
(Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.2006
[Aktenzeichen: M 5 K 05.2554])
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Dokument-Nr. 15166
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