wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 19.10.2006
5 L 574/06 -

Ein zu DDR-Zeiten als Kaufhalle genutztes Gebäude kann ohne erneute Baugenehmigung als Lebensmittelmarkt genutzt werden

Vorläufig kein Verbot der Nutzung eines Lebensmittelmarkts

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Beschluss dem Eilantrag der Inhaberin des Oranienburger Lebensmittelmarktes "Maxnat" stattgegeben. Damit darf die Antragstellerin vorläufig (d.h. bis zu einer Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache) das von ihr angemietete Gebäude in der Berliner Straße als Lebensmittelmarkt nutzen.

Der Landrat des Landkreises Oberhavel hatte der Antragstellerin am 12. September 2006 - einen Tag vor der beabsichtigten Eröffnung des Lebensmittelgeschäftes - untersagt, das Gebäude als Verkaufseinrichtung zu nutzen und zugleich die sofortige Vollziehung dieses Bescheides angeordnet. Zur Begründung hatte der Landrat angeführt, dass die beabsichtigte Nutzung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehe, da es an der aufgrund der beabsichtigten Nutzungsänderung erforderlichen baurechtlichen Genehmigung fehle und eine solche wegen einer ausstehenden Suche nach Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg durch die Antragstellerin derzeit auch nicht erteilt werden könne.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Antragstellerin nunmehr stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Unzutreffend sei die Annahme der Behörde, dass die von der Antragstellerin beabsichtigte Nutzung des Gebäudes als Lebensmittelmarkt einer Baugenehmigung bedürfe. Das Gebäude sei zu DDR-Zeiten eine typische Kaufhalle gewesen; diese Nutzung sei auch legal erfolgt. Der Umstand, dass nach Schließung der Kaufhalle das Gebäude zeitweilig leer stand bzw. vorübergehend als Möbelhaus genutzt worden sei, lasse nicht den Schluss zu, dass eine zum Erlöschen der Baugenehmigung führende Nutzungsaufgabe vorgelegen habe. Die frühere Kaufhalle habe trotz des Leerstandes und der anderweitigen Nutzung in ihrem äußeren Erscheinungsbild keine wesentlichen Änderungen erfahren und erscheine deshalb nach der Verkehrsauffassung noch für eine Nutzung als Lebensmittelmarkt offen. Die Frage einer Munitionsräumung durch die Antragstellerin stelle sich daher nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 19.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3212 Dokument-Nr. 3212

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3212

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?