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Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 31.07.2014
- RO 9 K 13.1442 -
Nachträgliche Aberkennung des Doktorgrads: Übernahme von erheblichen Inhalten aus einer anderen Dissertation ohne Quellenangabe rechtfertigt Entzug des Doktortitels
Klage einer Ärztin gegen Entzug des Doktortitels bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage einer Zahnärztin gegen den Entzug des Doktorgrades durch die Universität Regensburg abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin in ihrer Dissertation in erheblichem Umfang Inhalte aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen, ohne auf diese Quelle in ihrer Arbeit ausreichend hinzuweisen. Eine von der Promotionsordnung geforderte selbstständige wissenschaftliche Leistung liege daher nicht vor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens promovierte mit ihrer Arbeit an der Universität Regensburg im Jahr 2006 zum Doktor der Zahnheilkunde. Der als Transplantationschirurg tätige Ehemann hatte für seine Arbeit bereits im Jahr 2005 ebenfalls von der Universität Regensburg den
Ärztin verliert Anspruch auf Doktortitel
Die Universität Regensburg hatte die ursprünglich mit "cum laude (3)" bewertete Promotionsprüfung der Klägerin mit Bescheid vom 17. Dezember 2012 nachträglich für nicht bestanden erklärt und die Verleihung des Doktorgrades zurückgenommen. Sowohl der dagegen zunächst erhobene Widerspruch als nun auch die dagegen gerichtete Klage blieben erfolglos. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Regensburg hat die Klägerin in ihrer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg/ra-online
- Oberlandesgericht Frankfurt zum richtigen Führen des Doktortitels
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 6 U 28/12]) - VG Köln: Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2011
[Aktenzeichen: 6 K 3445/10]) - Abgeschrieben bei der Dissertation: Doktortitel des FDP-Politikers Chatzimarkakis zurecht aberkannt
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2012
[Aktenzeichen: 6 K 6097/11])
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Dokument-Nr. 18731
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