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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 31.08.2007
VG Schleswig 12 A 51/06 -

Schießstandausbau in Warder darf weiter geplant werden

Die Klägerin in einem immissionsrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hat einen Teilerfolg errungen.

Die Klägerin möchte als künftige Betreiberin den Schießstand in Warder modernisieren und ausbauen. Im Zuge dieser Maßnahme war die Erweiterung des Vorhabens auf Flächen geplant, die in dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Warder nicht als Sondergebiet für den Schießstand vorgesehen sind. Die Gemeinde Warder hatte gegenüber dem Staatlichen Umweltamt als zuständige Genehmigungsbehörde der beantragten Genehmigung ihr gemeindliches Einvernehmen versagt, so dass das Umweltamt rechtlich gezwungen war, den Antrag der Klägerin bereits deswegen abzulehnen.

Die Versagung des Einvernehmens hat das Verwaltungsgericht als rechtswidrig angesehen mit der Folge, dass das Staatliche Umweltamt über den Antrag der Klägerin nunmehr in der Sache zu entscheiden hat.

Nach Ansicht der Kammer kann eine Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus Gründen entgegenstehender konkreter Planung, nicht aber wegen naturschutzfachlicher oder immissionschutzfachlicher Belange verweigern. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Warder kann indes das im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben des Schießstandes nicht verhindern.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 31.08.2007

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