Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.12.2008
- 1 K 5415/07 -
Klage wegen Untersagung von Bildaufnahmen durch die Presse während eines SEK-Einsatzes abgewiesen
Konkrete Gefahr von Leben und Gesundheit
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall gegen das vom Bereitschaftspolizeipräsidium vertretenen Land Bad.-Württ. auf Feststellung, dass die Untersagung von Bildaufnahmen während des SEK-Polizeieinsatzes in Schwäbisch Hall am 16.03.2007 (unter der Androhung einer Beschlagnahme von Kamera und Film im Falle eines Zuwiderhandelns) rechtswidrig war, abgewiesen.
Die 1. Kammer hat ausgeführt, dass die Untersagung von
Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz
Der Beamte sei weiter zu Recht auch zum Schutz der Rechte der mutmaßlich abgebildeten Beamten am eigenen Bild tätig geworden, denn auf Grund der konkreten Umstände hätte die Anfertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern mangels
Auch die Maßnahmen des Beamten des
Kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit
Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit habe nicht vorgelegen. Auch der Einwand der „Polizeifestigkeit des Presserechts“ verfange nicht. Von einer allgemeinen Polizeifestigkeit der
Die Maßnahmen des Polizeibeamten verstießen nach dem Vorhergesagten auch nicht gegen den presserechtlichen Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Stuttgart
- Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 1 S 2266/09]) - Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 12.11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9808
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9808
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.