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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.11.2008
- 10 K 26/07, 10 K 3568/06 -
"Führerscheintourismus": Klagen gegen Aberkennung tschechischer Fahrerlaubnisse ohne Erfolg
VG Stuttgart beruft sich auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen zweier deutscher Staatsangehöriger gegen die Feststellung, dass sie von ihren in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnisse in Deutschland nicht Gebrauch machen dürfen, abgewiesen.
Den Klägern war wegen Drogen - bzw. Alkoholkonsums in Deutschland die
Gericht: Behördliche Verfügung verstößt nicht gegen europarechtliche Vorschriften
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in seinen Entscheidungen festgestellt, dass die angefochtenen behördlichen Verfügung nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen, und dabei auf zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 verwiesen.
Wohnsitz entscheidend
Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 24.11.2008
- Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2008
[Aktenzeichen: III ZR 212/07]) - Europäischer Gerichtshof erschwert sogenannten Führerscheintourismus
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-336/06]) - EuGH: EU-Führerscheine müssen in Deutschland anerkannt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.04.2004
[Aktenzeichen: C-476/01])
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Dokument-Nr. 7049
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