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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08.12.2014
- 12 K 5363/14 -
Unterrichtsausschluss eins Grundschülers wegen Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler rechtmäßig
Vorliegen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung kann schweres Fehlverhalten nicht relativieren
Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat den Eilantrag eines 7-jährigen Grundschülers gegen seinen durch den Schulleiter angeordneten sofortigen fünftägigen Ausschluss vom Unterricht abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 7-jährige Grundschüler (Antragsteller) war schon vom 12. bis 13. November 2014 vom Unterricht ausgeschlossen worden. Seit dieser Zeit kam es erneut mehrfach zu Situationen, in denen der Antragsteller Mitschüler schlug und beleidigte. Am 17. November 2014 wurde der Antragsteller von seiner Klassenlehrerin dabei beobachtet, wie er einen am Boden liegenden Mitschüler auf den Rücken schlug. Gegen den daraufhin vom Schulleiter mit Bescheid vom 26. November 2014 verfügten fünftägigen
Schlagen eines auf dem Boden liegenden Mitschülers ist als schweres Fehlverhalten zu werten
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart ab und begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Schulleiter nach § 90 Schulgesetz den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Handgreiflichkeiten zwischen Mitschülern mit dem Handy gefilmt – Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010
[Aktenzeichen: 2 K 229/10]) - "Happy Slapping" darf mit Unterrichtsausschluss geahndet werden
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.12.2005
[Aktenzeichen: VG 3 A 930.05])
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Dokument-Nr. 19314
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