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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2018
13 K 8951/18 -

Luftreinhalteplan Stuttgart: Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen Land Baden-Württemberg festgesetzt

Festsetzung eines Verkehrsverbotes ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund unterlassen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in Fortführung des Vollstreckungs­verfahrens gegen das Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt, da das Land seiner Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart nicht nachgekommen ist.

Zudem hat das Verwaltungsgericht dem Land erneut eine Frist bis zum 16. November 2018 gesetzt, um seiner Verpflichtung der im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart/ Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.

Land ist Verpflichtung zur Festsetzung eines ganzjährigen zonalen Verkehrsverbotes nicht nachgekommen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem weiteren Vollstreckungsantrag stattgegeben, weil das Land Baden-Württemberg weiterhin ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund und damit zu Unrecht seiner im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Festsetzung eines ganzjährigen zonalen Verkehrsverbotes mit dem seit 27. August 2018 vorliegenden Planentwurf vom August 2018 nicht nachgekommen ist.

Zwangsgeld wegen Verweigerung von Maßnahmen

Nachdem sich das Land Baden-Württemberg mit dem bisher vorgelegten Planentwurf vom August 2018 auch über den 31. August 2018 hinaus weiterhin grundlos weigert, seiner Verpflichtung baldmöglichst nachzukommen, ist auch das von der Deutschen Umwelthilfe beantragte zweite Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro anzudrohen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

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Dokument-Nr.: 26484 Dokument-Nr. 26484

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Kommentare (2)

 
 
Hirnträger schrieb am 27.09.2018

Das ist natürlich eine total knorke Strafe - BaWü zahlt 10.000 Euro in die Staatskasse. Man sollte drüber lachen, aber ich huste dann wieder nur stundenlang ... die Luft und so.

Ich persönlich empfehle eher, den Verantwortlichen 10 Jahre Arbeitslager anzudrohen und diese auch zu vollstrecken. Funktioniert hervorragend - und wenn Sie klagen wollen, können sie ja später - so in 40 Jahren - die Rechtswidrigkeit der Aktion feststellen lassen. Da zahlt der Staat dann auch gerne 10.000 Euro Strafe ... direkt in die Staatskasse. Per Blitzüberweisung. Voll dufte.

m.mendelson schrieb am 26.09.2018

es ist nicht das land und es hat nicht die stadt

stuttgart.die verkürungen gegen niht den realen sachverhalt wieder.es haben politiker von parteien die in zuständige verantwortung stehen.

diese beiden politiker und parteien haben folgerichtig zu haften.

wer nicht haftet trägt keine verantwortung.wer keine verantwortung trägt kann nicht verantwortliche positionen des rates und der landesregierung bekleiden. folglich haftet nicht das land und wird auch nicht die stadt stuttgart begünstigt.derartige juristerei ist absurd und kommt aus absurden paralellwelten.auch wenn dies gängiges recht sein sollte ist es nichts anderes als rechtsunterdrückung .man hältsich nicht an die

realen veursacher und straftäter sondern an die juristischen positionen.weder die menschen des landes noch die der stadt stuttgart haben diese

sache verursacht bzw. erhalten so eine entschädigung.stelzenjuristerei..

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